Das alternative Heimatbuch

Die Seuche des Nationalsozialismus infiziert die Menschen in Marpingen und Umgebung (Seite 159 im Buch)

Ab der Machtübertragung an Hitler und seine NSDAP setzte eine schleichende „Nationalsozialisierung" im Kreis und auf den Dörfern ein. Die „nationalsozialistische Seuche" nistete sich langsam in den meisten Gruppen der Gesellschaft ein. Die Begeisterung für die „Bewegung" wuchs und die kritische Distanz ging verloren.

Ganz deutlich merkte man das auch an der Tendenz der Berichterstattung der beiden St. Wendeler Zeitungen, in den Kommentaren und zwischen den Zeilen. Schlagzeilen und Überschriften wie „Saardeutsche Ostern", „Saarkundgebung in Bremen" oder „Wallfahrt nach dem Vaterland" bekundeten dies. Der Nationalsozialismus wurde schon kurze Zeit nach der Machtübertragung an Hitler immer mehr salonfähig für die Saargebietsbevölkerung. Die Nazi-Größen wurden zu Ehrenbürgern ernannt, Straßen wurden nach ihnen benannt, der „Hitler-Gruß" etablierte sich im gesellschaftlichen Leben, die meisten saarländischen Parteien lösten sich ohne Not freiwillig auf, ebenso die meisten Organisationen und Verbände des öffentlichen Lebens. Das Nazi-Liedgut wurde fast zu Gassenhauern. So druckten am Donnerstag, dem 11.05.33, beide Zeitungen einen Aufruf der St. Wendeler NSDAP wörtlich ab. Das Volksblatt unter der Überschrift: "Das Horst-Wessel-Lied" und die St. Wendeler Zeitung "Zur Beachtung". Darin forderte die NSDAP St. Wendel die Bevölkerung auf, das Horst-Wessel-Lied nicht "am Biertisch oder auf der Straße" zu mißbrauchen. Es sei das Lied, "in dem in ganz besonderem Maße der Sinn der Bewegung zum Ausdruck kommt und das bei festlichen Anlässen von Mitgliedern gesungen wird." Das Horst-Wessel-Lied sei „das Schutz- und Trutzlied" der Bewegung geworden. .... Zum Gassenhauer darf diese Lied nicht herabgewürdigt werden." Die St. Wendeler Zeitung schrieb noch in einen Nachsatz zu dem Artikel: "Wir geben den vorstehenden Zeilen gerne Raum in unserer Zeitung, zumal uns noch die NSDAP versichert, Wert darauf zu legen, daß der Friede in unserer Stadt nicht durch unvernünftige Elemente gestört wird."

Gleichschaltung und Auflösung der Parteien und Organisationen im Kreis St. Wendel und im übrigen Saargebiet
(Abkürzungen im Folgenden: WNDVobl: St. Wendeler Volksblatt und WNDZtg: St. Wendeler Zeitung.)

Fr., 05.05.1933, WNDZtg,
Seite 3: "Auflösung der Ortsgruppe der Deutsch-saarländ. Volkspartei in Homburg". Es wurde berichtet, dass sich die "hiesige Ortsgruppe" der Partei aufgelöst hatte und ihr Vermögen in die NSDAP übergegangen sei. Die beiden Stadtratsmitglieder, "Brauereidirektor Weber und Revierförster Konrad, sind zu der nationalsoz. Fraktion übergetreten, die dadurch auf 12 anwächst, ..."

Mo., 15.05.1933, WNDVobl:
Seite 3: "Gleichschaltung in der St. Wendeler DT". Darin wurde berichtet, dass in einer außerordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, dem 14.05.1933, beim St. Wendeler Turnverein die Gleichschaltung vollzogen wurde. Die Versammlung schloss "mit einem dreimaligen Heil auf unser geliebtes deutsches Volk, den ehrwürdigen Reichspräsidenten Hindenburg und den Kanzler Adolf Hitler" ab.

Die., 16.05.1933, WNDVobl:
Seite Aus St. Wendel: „Gleichschaltung der saarl. Apotheker."

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Sa., 15.07.1933, WNDVobl:
Seite 1: „Das Saar-Zentrum bleibt!" Auf der gesamten ersten Seite wurde ein Aufruf des Saar-Zentrum veröffentlicht. „Die ruhmreiche deutsche Zentrumspartei, die über 60 Jahre Großes für Volk und Vaterland vollbracht hat, besteht nicht mehr. Sie wurde aufgelöst, weil der nationalsozialistische Staat keinen Raum mehr für Parteien lässt. ... Vorstand und Ausschuss der Zentrumspartei des Saargebietes haben sich in ihrer letzten Sitzung mit der durch die Auflösung ... geschaffenen Lage befasst. In den Beratungen kam der tiefe Schmerz über das Schicksal der deutschen Mutterpartei zum Ausdruck, ebenso der einmütige Wille zur Erhaltung des Saarzentrums. Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Zentrumspartei des Saargebietes als selbstständige Partei aufrecht zu erhalten. ... Im Saargebiet besteht das nationalsozialistische Regime nicht und kann auch nicht eingeführt werden. Im Gegenteil, sämtliche politischen Vertretungen in Gemeinde und Gebiet sind aufgebaut auf politischen Parteien. ... Die Weiterexistenz der Zentrumspartei im Saargebiet ist nationale Pflicht. ... Eine Auflösung der Zentrumspartei .. würde viele Menschen politisch heimatlos und führerlos machen. ... Alle Ortsgruppen, alle Instanzen der Partei, alle Zentrumsfraktionen der verschiedenen politischen Körperschaften werden in der bisherigen Weise weiterarbeiten, werden ihre Arbeit noch verstärken, um die hier dargelegten großen Aufgaben zu erfüllen."

Durch das neue „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" waren im Reich alle Parteien außer der NSDAP verboten worden, auch das Reichs-Zentrum. Das Saar-Zentrum reagierte sozusagen trotzig darauf. Richtigerweise erkannte man, dass das nationalsozialistische Regime im Saargebiet noch gar nicht bestünde und auch nicht eingeführt werden könnte. Auch hatte man glasklar erkannt, dass bei einer Auflösung der Zentrumspartei viele Menschen politisch heimatlos und führerlos würden. Aber die Erkenntnis half nichts. Die Mitglieder fühlten sich längst zum Nationalsozialismus hingezogen und nachdem am selben Tag die „erste" Deutsche Front ins Leben gerufen worden war, begann die Partei sich von unten her aufzulösen. Ohne direkt darauf einzugehen, dass ab dem 14. Juli 1933 ein neues Gesetz nur noch die NSDAP als Partei in Deutschland erlaubte, meldete die Zeitung die Auflösung der Zentrumspartei im Reich aber zugleich auch trotzig das Fortbestehen der Partei im Saarland. Der Aufruf hatte allerdings keine große Wirkung auf die Mitglieder und keinerlei Einfluss auf das weitere Geschehen. Die Parteigänger sahen „die Weiterexistenz der Zentrumspartei im Saargebiet" nicht als „nationale Pflicht" an sondern orientierten sich an den Ereignissen im Reich und kehrten ihrer Partei freiwillig den Rücken, obwohl „im Saargebiet ... das nationalsozialistische Regime nicht (besteht) und auch nicht eingeführt werden (kann)." Am 12. Oktober 1933 löste sich die Zentrumspartei des Saargebietes freiwillig selbst auf.

Do., 14.09.1933, WNDVobl:
St. Wendeler Seite: "Ottweiler Stadtrat - Göring und Spaniol Ehrenbürger". Darin wurde berichtet, dass in der Stadtratssitzung vom 13.09.1933 die 4 bürgerlichen Fraktionen, unter ihnen das Zentrum, der NSDAP beigetreten seien. "Ottweiler ist damit die erste Stadt des Saargebietes, in der die Nationalsozialisten die Mehrheit haben."

Die., 03.10.1933, WNDVobl:
Seite 1: "Für die deutsche Einheitsfront". In dem Artikel wurde darüber berichtet, dass die freiwillige Auflösung bisheriger politischer Organisationen weiterginge. Die DNVP des Saargebietes habe sich aufgelöst, in Dillingen sei die Zentrumsfraktion des Gemeinderates zur NSDAP übergetreten, nachdem sich die Ortsgruppe des Zentrums Dillingen aufgelöst hatte, auch das Zentrum des Kreises Merzig habe sich am 28.09.1933 aufgelöst und sei in der Deutschen Front aufgegangen. Ebenso hatte sich das Zentrum des Kreises St. Wendel freiwillig aufgelöst. Wörtlich hieß es: "Zu dem Auflösungsbeschluß der Zentrumspartei des Kreises St. Wendel ist noch zu bemerken, daß dieser Beschluß ebenfalls einstimmig gefaßt wurde."

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Fr., 13.10.1933, WNDVobl:
Seite 1, fünfspaltig: "Das nationale Opfer des Saarzentrums". Darin wurde berichtet, dass die Zentrumspartei des Saargebietes sich „gemäß den Vereinbarungen mit dem Herrn Staatsrat Spaniol, dem Führer der NSDAP des Saargebietes", am Donnerstag, dem 12.10.1933, aufgelöst habe und als selbständige Partei nicht mehr existierte. Das Zentrum war in die Deutsche Front übergegangen. Wörtlich: "Im Interesse geschlossenster Einheit für den Abstimmungskampf löst sich das Saarzentrum freiwillig auf." Drei Monate vorher hatte das Saar-Zentrum noch trotzig eine freiwillige Auflösung ausgeschlossen, aber die Basis war nicht mehr bei der Stange zu halten.

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Die NSDAP und der „Führer" werden hoffähig

Waren die Nazis bis zur Machtübertragung am 30.01.1933 für die St. Wendeler Zeitungsmacher noch „Sklavenhalter" und „Lümmel", so änderte sich das ziemlich schnell. Am „Führergeburtstag" 1934 war Hitler für die St. Wendeler Zeitungen schon ein „genialer Führer" und „Volkskanzler".

Do., 01.06.1933, WND Vobl:
Seite „Aus St. Wendel": „Deutliche Absage an Matz Braun" - „SPD-Führer verlassen die Partei." Es wurde über Parteiaustritte aus der SPD im Kreis Saarlouis berichtet. Der Obmann der Dillinger Hütte und Vorsitzende der Ortsgruppe Dillingen der SPD, habe die Partei verlassen, ebenso das Kreistagsmitglied im Kreistag Saarlouis, Albert Schweizer, ein langjähriger Vorkämpfer der SPD. „Das Verhalten des Führers der saarländischen Sozialdemokratischen Partei, Chefredakteur M. Braun," löse im Lande „Komplikationen" aus. Der SPD Vorsitzende habe keine eindeutige Haltung zur Frage der Rückgliederung des Saargebietes und die Saarbrücker Parteileitung spreche sich gegen eine Rückgliederung an Deutschland aus.

Die., 25.07.1933, WNDVobl:
"25 Jahre Gesangverein Eintracht Marpingen". Darin wurde über die 25-Jahrfeier des Vereins berichtet. Vereinsvorsitzender damals war Herr Georg Hans und der Vorsitzende des SSB, Gau Tholey, Bürgermeister Weber, wurde u.a. mit folgenden Worten zitiert: "Er bat dann weiter, das deutsche Lied an der Saar zu pflegen im Sinne des deutschen Reichskanzlers Adolf Hitlers."

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Sa., 07.10.1933, WNDVobl:
St. Wendeler Seite: "HJ-Treffen auf dem Tholeyer Berg". Darin wurde berichtet, dass am Sonntag, dem 08.10.1933, auf dem Tholeyer Berg beim Lindenheim in St. Wendel ein großes Treffen der Hitler-Jugend des Bezirkes St. Wendel stattfinden würde. Die Einwohnerschaft St. Wendels wurde gebeten, aus diesem Grunde ihre Häuser an diesem Sonntag zu flaggen.
Ebenfalls auf der St. Wendeler Seite: "Hindenburgfeier der NS-Frauenschaft und des BDM St. Wendel". Darin wurde über eine Feier anlässlich des Geburtstages des Reichpräsidenten von Hindenburgs berichtet. „Der geschmückte Saal des Hotel Riotte war überaus gefüllt." Die beiden Artikel zeigen, dass schon im Oktober 1933 in St. Wendel HJ und BDM und NS-Frauenschaft gegründet waren.

Fr., 20.10.1933, WNDVobl:
Seite 1: "Saarbeamten und NSDAP". Darin wurde eine Mitteilung des NSDAP Führers des Saargebietes, Spaniol, wörtlich wiedergegeben. Er teilte mit, dass, wenn den Beamten die Mitgliedschaft in der NSDAP von der Regierungskommission verboten würde, diese dann von Spaniol ihrer Mitgliedschaft entbunden würden, so dass sie nach der Rückgliederung wieder vollständig in ihre alten Parteirechte eingesetzt werden könnten.

Fr., 20.04.1934, Beide Zeitungen:
Beide wiesen auf der 1. Seite groß auf Hitlers Geburtstag hin. Das Volksblatt forderte sogar auf: „Heute ist Hitlers Geburtstag! Der Saardeutsche flaggt!" Die Regierungskommission hatte das Flaggen allerdings verboten, nachdem die Stadt Saarbrücken einen diesbezüglichen Antrag gestellt hatte.

Sa., 21.04.1934, WNDVobl:
Seite 1: „Ein machtvolles Bekenntnis zu Deutschland" - „Der Geburtstag des Volkskanzlers Adolf Hitler". Darin wurde berichtet, dass auch in St. Wendel überall geflaggt war. Hitler wurde in dem Artikel als „genialer Führer" bezeichnet, den „wir verehren und ehren". Dieser reiche Flaggenschmuck sei „der lebendige Ausdruck des einheitlichen Willens der Stadt St. Wendel, rückhaltlos und restlos in unser geliebtes Vaterland zurückzukehren."

Mo., 07.05.1934, WNDZtg:
Es wurde berichtet, dass auch im Saargebiet der Reichskanzler Hitler wiederum mehrfach die Ehrenpatenschaft für das 9. bzw. 13. und 14. Kind übernommen hatte.

Do., 19.07.1934, WNDZtg:
St. Wendeler Seite: „Rundfunkabend in Marpingen". Darin wurde über einen Werbeabend für den Rundfunk im Saale Thome am Freitag, dem 13. 07.1934, berichtet. Wörtlich hieß es: „Der Werbeabend wurde beschlossen mit einem dreifachen Sieg Heil auf Vaterland und Führer und dem gemeinsam gesungenen Deutschland- und Horst-Wessel-Lied." Vor Abwicklung des Programms wurde noch die Hitler-Rede vom 13. Juli (Rechtfertigung der Röhm-Aktion) gemeinsam angehört. Der Werbeabend wurde veranstaltet vom Verband deutscher Rundfunkteilnehmer, Ortsgruppe Marpingen, deren Führer der Lehrer Krumeich war. Dieser Verband wurde in der „Denkschrift der Regierungskommission" an den Völkerbund vom 06. November 1934 als Tarnorganisation der NSDAP bezeichnet.

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Hitler und Göring werden Ehrenbürger

In einigen saarländischen Städten und Gemeinden wurde schon lange vor der Rückgliederung der „Führer Adolf Hitler" zum Ehrenbürger ernannt. In Ottweiler geschah dies schon knappe 10 Wochen nach dem 30. Januar 1933, in Saarlouis, Saarbrücken und Neunkirchen am 01. Mai 1933. Heute wäre es interessant zu wissen, ob die entsprechenden Gemeinden dem „Führer" die Ehrenbürgerrechte wieder aberkannt haben. Für diese Orte wäre es mehr als peinlich, hätten sie es bis heute versäumt.

Mo., 10.04.1933, WNDVobl:
Es wurde gemeldet, dass in Baumholder Hitler und von Hindenburg zu Ehrenbürgern ernannt wurden.

Do., 20.04.1933, WNDVobl:
"Stadtrat Ottweiler ernennt Reichspräsident v. Hindenburg und Reichskanzler Adolf Hitler zu Ehrenbürgern". In dem zweispaltigen Artikel wurde berichtet, dass in der Stadtratssitzung am 19.04.33 auf Grund eines Dringlichkeitsantrages der NSDAP, von Hindenburg und Hitler zu Ehrenbürgern von Ottweiler ernannt wurden. KPD und SPD stimmten dagegen, NSDAP und die Rechten sowie das Zentrum stimmten dafür. Aus der Zentrumserklärung: ..."Ferner stimmt die Zentrumspartei Ottweiler dem Antrage, dem Herrn Reichskanzler Hitler das Ehrenbürgerrecht der Stadt Ottweiler zu verleihen, zu und sieht mit ihm die deutschen Volkskräfte sich einen zu einem neuen starken Großdeutschland. ( Stürmischer Beifall bei den NS.)" Der Stadtverordnete Jerrentrupp von den Nationalsozialisten beschimpfte KPDler und SPDler wegen ihrer Gegnerschaft zu der Ehrenbürgerschaft Hitlers. Daraufhin kam es zu Tumulten, die Rechten brachen in "Heil-Hitler-Rufe" aus, die Linken riefen "Rot-Front", die Anhänger der NSDAP sangen das Horst-Wessel Lied und die Kommunisten sangen die Internationale. Die Sitzung wurde abgebrochen, wobei die Befürworter der Ehrenbürgerschaft das Deutschlandlied absangen.

Do., 14.09.1933, WNDVobl:
St. Wendeler Seite: "Ottweiler Stadtrat - Göring und Spaniol Ehrenbürger". Darin wurde berichtet, dass auf Antrag der NSDAP gegen die Stimmen der Linken der Ministerpräsident von Preußen Göring und der Staatsrat Spaniol, damaliger Landesführer der NSDAP Saar, zu Ehrenbürgern von Ottweiler ernannt wurden.

Mi., 03.05.1933, WNDVobl:
"Hindenburg und Hitler Ehrenbürger von Saarlouis". In dem Artikel wurde berichtet, dass in einer Dringlichkeitssitzung am 01. Mai der Stadtrat von Saarlouis auf Antrag der NSDAP Hitler und Hindenburg zu Ehrenbürgern ernannte. In Abwesenheit der „Linksparteien" stimmten 21 Stadtverordnete einschließlich des Zentrums und der DSVP zu.

Sa., 06.05.1933, WNDZtg
Seite „Aus St. Wendel Stadt und Land": "Neue Ehrenbürger St. Wendels" Darin wurde berichtet, dass die Stadtverordneten der NSDAP den Antrag an die Stadtverwaltung gestellt hätten, Hindenburg und Hitler zu Ehrenbürgern der Stadt St. Wendel zu ernennen. Wörtlich: „Wie wir hören, liegt seitens der Stadtverordneten der NSDAP der Antrag an die Stadtverwaltung vor, Herrn Reichspräsident v. Hindenburg und Herrn Reichskanzler Adolf Hitler zu Ehrenbürgern der Stadt St. Wendel zu ernennen. Die Stadt St. Wendel wird es sicherlich zur Ehre anrechnen, den verehrungswürdigen Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg wie auch den zielbewußten Führer des neuen Deutschlands, Reichskanzler Hitler, zu ihren Ehrenbürgern zu zählen. Dem Beispiele anderer Städte folgend, wird das Stadtverordnetenkollegium aber auch sicherlich gern den verdienten Vorkämpfer für deutsche Einigkeit und Freiheit, den Herrn Reichskanzler a. D. Dr. Brüning, in den Kreis seiner Ehrenbürger einreihen."

Mi., 07.06.1933, WNDZtg:
Seite „Aus St. Wendel": In dem „Bericht über die Stadtverordnetensitzung" vom Freitag, dem 02.06.1933, stand zu lesen: „Eigentlich hatte man auf der Tagesordnung dieser Stadtratssitzung auch den Antrag der NSDAP erwartet, in dem für den Reichspräsidenten v. Hindenburg und den Reichskanzler Adolf Hitler das Ehrenbürgerrecht der Stadt St. Wendel gefordert wird. Wie uns aber mitgeteilt wird, hatte die Parteileitung den Antrag vorläufig zurückgezogen, weil die Zentrumsfraktion den Antrag gestellt hatte, auch Reichskanzler a.D. Dr. Brüning zum Ehrenbürger zu ernennen. Das wollte man nun doch nicht und man wird abwarten, vielleicht weil man glaubt, daß bald eine Zeit kommt, wo man auf einen solchen Gegenpakt nicht mehr angewiesen sein wird." Ob Adolf Hitler Ehrenbürger von St. Wendel wurde, konnte aus der Berichterstattung der St. Wendeler Lokalblätter nicht ersehen werden.

Die., 08.05.1934, WNDZtg:
Seite 1: „Reichskanzler Hitler nimmt das Ehrenbürgerrecht Saarbrückens dankend an". Darin wurde berichtet, dass Hitler die Ehrenbürgerrechte, die die Stadt Saarbrücken ihm am 01.05.1934 verliehen hatte, „mit aufrichtigem Dank" annahm.

Mi., 10.10.1934, WNDZtg:
Seite 2: „Hitler und die Saar" - „Überreichung der Ehrenbürgerbriefe der Städte Saarbrücken und Neunkirchen an den Führer – Empfang der Stadtverordneten der Deutschen Front von Saarbrücken und Neunkirchen im Reichskanzler-Palais und im Berliner Rathaus". Darin wurde auf einer viertel Seite über den Besuch der Stadtratsfraktionen der Deutschen Front von Saarbrücken und Neunkirchen beim „Führer" berichtet. Die Bürgermeister, Dr. Neikes Saarbrücken, und Dr. Blanck Neunkirchen, überreichten dort Hitler die Ehrenbürgerbriefe ihrer Städte. Die einzelnen Stadtverordneten wurden vom Führer mit Handschlag begrüßt. Dr. Schweig, Fraktionsführer der Deutschen Front im Stadtrat von Saarbrücken, brachte zum Abschied ein "Sieg Heil" auf den „Führer" aus, „in das die Anwesenden begeistert einstimmten."

Adolf-Hitler- und Horst-Wessel-Straßen, Hindenburgshöhe und Hitlerberg

Schon bald nach der Machtübertragung an Adolf Hitler wurden überall in Deutschland Straßen, Berge, Kanäle, Türme, Brücken und vieles mehr nach Hitler und anderen führenden Nazis benannt. Ähnlich geschah es im Saargebiet, aber hier zu einer Zeit, als unsere Region noch frei war. In manchen saarländischen Orten wurden schon lange vor der Abstimmung am 13. Januar 1935 Straßen, meist die Hauptstraßen, in „Adolf-Hitler-Straße" oder andere Nazinamen umbenannt. Die Kreisstadt St. wendel gehörte dazu. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass es den Kommunen nicht schnell genug ging, ihre Ehrfurcht vor „unserem Führer" zu bekunden. Ab dem 01. März 1935 gab es dann fast keine Gemeinde mehr die sich nicht so schnell wie möglich eine Adolf-Hitler-Straße schuf. Näheres dazu in Abschnitt IV.2.3.

Mo., 10.04.1933, WNDVobl:
Es wurde berichtet, dass in Baumholder die Hauptstraße in Adolf-Hitler-Straße und die bisherige Friedrich-Ebert-Straße in Horst-Wessel-Straße umbenannt wurden.

Fr., 05.05.1933, WNDVobl:
Seite 3: "Kommunales aus Oberkirchen". Darin wurde berichtet, dass die NSDAP, Stützpunkt Oberkirchen, den Antrag stellte, die zum neuen Schulhaus führende Straße „Adolf-Hitler-Straße" zu benennen. Der Antrag wurde bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zurückgestellt, da dann über die Benennung sämtlicher Ortsstraßen beschlossen werden sollte.

Sa., 13.05.1933, WNDVobl, mit Foto:
"Hindenburghöhe und Hitlerberg". In dem Artikel mit Bild wurde berichtet, dass die beiden 1.200 m hohen Wahrzeichen des Isarwinkels von Bad Tölz, der Wackerberger Berg und der Heiglkopf, in Hindenburghöhe und Hitlerkopf umgetauft worden waren. "Reichskanzler Adolf Hitler sowie die gesamte bayerische Regierung werden wahrscheinlich bei der feierlichen Umbenennung der Berge anwesend sein."

Mi., 05.09.1934, WNDZtg:
Aus einem Artikel auf Seite 1 ging hervor, dass es in Landsweiler/Reden schon im September 1934 eine Horst-Wessel-Straße gab.

Die., 16.10.1934, WNDZtg:
St. Wendeler Seite: „Aus dem St. Wendeler Stadtrat. Adolf-Hitler-Straße - Adolf-Hitler-Platz - Hindenburg-Straße - Hindenburg-Platz". Darin hieß es unter der Überschrift „Umbenennung von Straßen": „Der Stadtrat beschloß gegen die Stimmen der Einheitsfront folgende Straßen und Plätze umzubenennen: Die Bahnhofstraße in Adolf-Hitler-Straße, Schloß-Platz in Adolf-Hitler-Platz, Kasinostraße (Ostteil der heutigen Balduinstraße, Anm. d. Verf.) in Hindenburgstraße, Kasino-Rondell in Hindenburgplatz. Es war klar, daß die sogenannte ‚Einheitsfront' gegen den Beschluß Sturm laufen mußte. Sie glaubte den ‚hochpolitischen Akt' für ihre ‚Status-quo'-Zwecke ausnützen zu können. Der versuchte Gimpelfang gelang nicht." Die Umbenennung erfolgte in der Stadtratssitzung von Samstag, dem 13.10.1934. Am 28.08.1936 wurde die Umbenennung des Schlossplatzes in Adolf-Hitler-Platz wieder rückgängig gemacht, weil die Änderung historischer Straßennamen nicht zulässig war.
In der selben Stadtratssitzung vom 13. Oktober 1934 wurde auch der jüdische Kaufmann Eugen Berl als Schiedsmann für den Bezirk 1 abgelöst und durch den Kaufmann Pfeiffer ersetzt, gegen die Stimmen der Links-Parteien.

Hakenkreuze überall

Anfang März 1933 wurde auch im Saargebiet die "Flaggenfrage" diskutiert. Es ging darum, ob ab sofort die Hakenkreuzfahne auch auf öffentlichen Gebäuden gezeigt werden durfte und sollte oder nicht. Die nationalsozialistische Regierung in Deutschland wollte nämlich als offizielle Flaggen die rote Hakenkreuzfahne und die schwarz-weiß-rote Reichskriegsflagge einführen und die schwarz-rot-goldene Nationalflagge der Weimarer Republik abschaffen. Im „Flaggenerlass" wurde die Sache eindeutig geklärt. Das war auch das Signal für das Saargebiet, dass das Hakenkreuz schon lange vor der Rückgliederung das Straßenbild im Saarland eroberte. In Marpingen ging die Begeisterung sogar soweit, dass bei mehreren Häusern auf dem Dach beleuchtete Hakenkreuze angebracht worden waren.

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Mi., 19.04.1933, beide Zeitungen:

Beide berichteten über den „Fall Ruppersberg in Homburg". Der Bürgermeister von Homburg, Ruppersberg, war von der Regierungskommission vorläufig seines Amtes enthoben worden, weil er am „Tage von Potsdam", dem 21.03.33, die Hakenkreuzfahne auf dem Rathaus gehisst und eine Lautsprecheranlage installiert hatte und sich geweigert hatte, diese wieder zu entfernen. Alle Parteien im Stadtrat außer den Kommunisten - die NSDAP gab es zu der Zeit in Homburg auch schon - sprachen sich gegen das Vorgehen der Regierungskommission aus. In der Zentrumserklärung hieß es: " ...das Vorgehen der Regierungskommission sei eine Stellungnahme gegen die rechtmäßige deutsche Regierung, die das Hakenkreuz als Symbol gleichberechtigt neben den Reichsfarben anerkannt habe. Wir fühlen uns mit unserem deutschen Vaterland gesinnungsverbunden ..."
An dieser Erklärung erkennt man die Zerrissenheit im Zentrum und wie sich langsam die Waagschale dem Nationalsozialismus zuneigte. War der Flaggenerlass für die Zentrumsleitung am 13. März noch eine Verfassungsverletzung, so war für die Zentrumsfraktion in Homburg das Verbot der Hissung der Hakenkreuzfahne vier Wochen später ein Vorgehen gegen „die rechtmäßige deutsche Regierung", mit der sie sich „gesinnungsverbunden" fühlte.

Do., 20.04.1933, beide Zeitungen:
Beide berichteten über den "Führer Geburtstag" und würdigten den Reichskanzler. Hitler wurde 44 Jahre alt. Es wurde auch berichtet, dass in den Gemeinden zum Hitler Geburtstag viele Schwarz-Weiß-Rote Fahnen auf den Häusern gehisst wurden.

Do., 27.04.1933, WNDZtg und WNDVobl:
"Die Hakenkreuzfahne im Saargebiet erlaubt". Es wurde berichtet, dass, da die Hakenkreuzfahne und die Schwarz-Weiß-Rote- Fahne deutsche Nationalflaggen seien, diese nun im Saargebiet nicht mehr verboten seien.

Do., 04.05.1933, WNDVobl:
Seite 4: "Unverantwortlicher Leichtsinn. Marpingen 3. Mai. Am Montagabend versuchte ein junger Mann von hier die Hauptlichtleitung für Marpingen und Urexweiler in der Nähe des Transformatorenhäuschens durch Überwerfen eines Drahtseiles zu zerstören. Nur dem Umstand, daß das Seil nur einen Leitungsdraht berührte, ist es zu verdanken, daß ein großes Unglück verhütet wurde. - Die Polizei nimmt an, daß der Täter die Absicht hatte, das bei Nacht erleuchtete Hakenkreuz auf dem Dache des Versammlungslokales der NSDAP auszulöschen." Die Zeitzeugin Justina Dewes aus Marpingen berichtete, dass es in Marpingen mehrere Häuser mit Hakenkreuzen auf dem Dach gab.

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Fr., 21.07.1933, WNDVobl:
Seite „Aus St. Wendel": "Fahnen in St. Wendel und Urweiler heraus! Die Ortsgruppe der NSDAP St. Wendel bittet: Aus Anlass des am 22. und 23. Juli in den Leitersweiler Buchen stattfindenden germanischen Sommerfestes wird die Bevölkerung gebeten, der großen Kundgebung und dem Gedenken an unsere Ahnen durch Beflaggen der Häuser von Samstagnachmittag 12 Uhr ab besonderen Ausdruck zu verleihen." Das St. Wendeler Volksblatt gab den Aufruf wörtlich wieder. Weiter wurde berichtet, dass aus Anlass der großen Grenzlandkundgebung ab 17 Uhr samstags bis Sonntagsabend (22.07 und 23.07.1933) vom St. Wendeler Bahnhof aus ein Pendelverkehr von Postbussen eingerichtet würde. Im Anzeigenteil wurde mit einer großen Anzeige für das „Germanische Sommerfest" geworben. (Leitersweiler gehörte damals zum Reich.) Näheres dazu in Abschnitt III.5.1.3.
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Sa., 21.10.1933, WNDVobl.

St. Wendeler Seite, Foto: "Handwerkerdenkmal in Ottweiler". Im Text dazu hieß es: „Die Ottweiler Handwerkerschaft hat in mustergültiger Zusammenarbeit auf dem althistorischen Schloßplatz ein Mal errichtet. ... Alle Handwerksmeister haben an der Ausführung mitgearbeitet. ... Auf einem 10 Meter im Durchschnitt messenden Rundsockel erhebt sich ein niedriger eckiger Aufbau, ... Aus ihm heraus wächst ein hoher Turm, der ein großes Hakenkreuz trägt. ..."

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Am 14.09.1933 hatte das Volksblatt gemeldet, dass Ottweiler die erste saarländische Stadt war, in der die Nationalsozialisten die Mehrheit hatten und das wurde nun auch durch die Handwerkerschaft öffentlich demonstriert.

Die., 24.10.1933, WNDVobl:
St. Wendeler Seite: "Das Theleyer Handwerk wirbt". Darin hieß es wörtlich u.a.: "Am Abend bewegte sich unter den Klängen einer Musikkapelle und froher deutscher Lieder ein Fackelzug durch die Straßen, dem die neue deutsche Fahne voraus getragen wurde, der die Musiker und eine große Schar Hitlerjugend folgte."

Sa., 25.11.1933, WNDVobl:
Anzeigenteil: Metzgermeister Jacobs, Balduinstraße 56, schaltete eine Anzeige, in der er mit dem Hakenkreuz warb.

Mi., 31.01.1934, WNDVobl:
St. Wendeler Seite: "Runter mit dem Häuserschmuck". Darin wurde berichtet, dass die Polizei in Saarbrücken selbst den Schmuck (Schwarz-Weiß-Rote Girlanden, Hakenkreuzfahnen) beseitigen musste, weil die Bürger der Aufforderung, ihn zu beseitigen, nicht nach kamen.

Mi., 31.01.1934, WNDZtg:
St. Wendeler Seite: "Fahnen über allen Straßen!" Darin hieß es wörtlich: "Der Jahrestag der Machtübernahme durch Adolf Hitler und seine nationalsozialistische Bewegung ward auch in unserer deutschen Bliesstadt würdig begangen. Über allen Straßen der Stadt wehten die Fahnen des neuen Deutschlands. Unser aller Gedenken ging hinüber zum großen deutschen Führer, ... . Unser inniges Gebet drang zum Himmel, auf daß der Herrgott dem Führer des Volkes seinen Segen gebe zur Vollendung eines guten Werkes. Ans Herz ging uns, was Adolf Hitler der aufhorchenden Welt in seiner Regierungserklärung zu sagen hatte."
Das vormalige Organ der Zentrumspartei im Kreis St. Wendel war ohne Not und Druck ein Jahr nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten ein eindeutiges Nazi-Blatt geworden, das den Herrgott bat, „den Führer" zu segnen.

Der „Hitler-Gruß" wird akzeptiert

Mit mehr oder weniger Druck, dem die meisten Menschen im Saargebiet aber offensichtlich nicht viel Widerstand entgegensetzten, wurde der sogenannte „Deutsche Gruß", das Heben der rechten Hand mit den Worten „Heil Hitler", schon lange vor dem Abstimmungstag etabliert. In der „Deutschen Front" war er von Anfang an üblich. Sie rief Betriebe und Beamtenschaft zur Anwendung des Grußes auf, und nur wenige konnten sich dem entziehen. Wer so nicht grüßte, musste mit Nachteilen bis hin zur Entlassung rechnen, obwohl im Saargebiet die Nazis noch nicht an der Macht waren. Die Regierungskommission versuchte mit gerichtlichen Mitteln gegen die Anwendung des Grußes vorzugehen, allerdings mit wenig Erfolg. Der „Hitler-Gruß" setzte sich mehr oder weniger freiwillig schon lange vor dem Abstimmungstag im Saargebiet durch.

Fr., 23.06.1933, WNDZtg:
Seite 2: "Grußpflicht in Mainz". Darin hieß es: "Das Benehmen eines Teils der Bewohner der Stadt gibt mir Veranlassung zu folgender Bekanntmachung: Es fällt allgemein unangenehm auf, daß sich Leute mit den Händen in den Hosentaschen auf den Straßen herumlümmeln und den enthüllten Fahnen von Verbänden und Vereinen nicht die gebührende Ehrung zollen. Dieser undenkbare Zustand muß sofort abgeschafft werden. Die Fahnen sowie die Feldzeichen der SA sind ab sofort mit der nötigen Ehrerbietung zu behandeln. Bei Märschen und von Wehrverbänden sind die entrollten Fahnen zu grüßen. Achtungsverletzungen, d.h. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden an Ort und Stelle abgestellt. Ich hoffe, daß dieser Hinweis genügt, diesen unwürdigen Zuständen ein Ende zu machen. Mainz, den 19. Juni 1933. Lotz, Sonderkommissar des Kreises Mainz." Ohne Kommentar wurde dieser Aufruf in der St. Wendeler Zeitung wörtlich veröffentlicht.

Mi., 23.05.1934, WNDVobl:
St. Wendeler Seite: „Wie wird das Saarlied gesungen". Darin wurde darauf hingewiesen, dass beim Absingen des Saarliedes nicht der Hitler-Gruß durch Heben des rechten Armes gezeigt werden dürfe. Der Hitler-Gruß dürfe laut Anweisung des Stellvertreters des Führers nur beim Absingen des Horst-Wessel-Liedes und des Deutschlandliedes gezeigt werden.
Die Saarländer mussten zuerst noch lernen, den „Hitler-Gruß" richtig anzuwenden.

Sa., 15.07.1933, WNDVobl :
Seite 1: "Grußerlass für die Beamten". Darin wurde berichtet, dass der Reichsinnenminister angeordnet hatte, dass alle Beamten "innerhalb und außerhalb der dienstlichen Gebäude durch Erheben des rechten Armes" zu grüßen hatten. "Es wird von Beamten erwartet, dass sie auch außerhalb des Dienstes in gleicher Weise grüßen."

Mi., 19.07.33, WNDVobl:
Seite 2: "Der deutsche Gruß bei der Reichsbahn". Darin hieß es: „Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn ... hat mit sofortiger Wirkung für die gesamte Reichsbahn den deutschen Gruß angeordnet."

Mo., 31.07.1933, WNDVobl:
Neues in Kürze: "Hitlergruß in der Schule". Darin wurde berichtet, dass das württembergische Kultusministerium angeordnet hatte, dass Schüler und Schülerinnen den Lehrern künftig den Hitlergruß zu erweisen hatten.

Mo., 02.10.1933, WNDVobl:
St. Wendeler Seite: "Heil Hitler! Papa wird abgebaut! Tholey, 1. Oktbr. Folgende Unterhaltung zweier Bergmannskinder, die hier belauscht wurde, zeugt von der Angst und Not der Bergleute: Ich machte einen Spaziergang durch den Ort, so schreibt der Berichterstatter: Ein kleines, etwa 3 Jahre altes Mädchen rief bei meinem Vorbeigehen: 'Heil Hitler!' Ein auf der anderen Straßenseite stehendes etwa gleichaltriges Mädchen rief darauf dem anderen Kinde zu: 'O weh, so darf man nicht sagen, sonst wird dein Papa und mein Papa abgelegt."

Mi., 14.11.1934, WNDZtg:
Große Abhandlung auf Seite 4: „Der ‚Deutsche Gruß' im Saargebiet – Eine Juristische Betrachtung". Anlass war, dass sich „ein saarländischer Bürgermeister" (es handelte sich um den Homburger Bürgermeister Ruppersberg) vor dem Obersten Gerichtshof des Saargebietes zu verantworten hatte, weil er den „Deutschen Gruß" öffentlich benutzt hatte. Dadurch habe er gegen die Neutralitätsverordnung für die Saargebietsbeamten vom 28.11.1933 verstoßen. Der Generalstaatsanwalt Berg aus Luxemburg hatte angeführt, dass „ein Beamter sich weder im noch außer Dienst des deutschen Grußes" bedienen dürfe. Ein französischer Beisitzer hatte dem Bürgermeister vorgehalten: „Sie haben einen Diensteid geleistet. Entweder sind Sie deutscher Staatsangehöriger oder saarländischer Bürgermeister."
Die Zeitung schrieb dazu in einem Kommentar: „Die Auffassung, die in diesen Worten saarländischer Justizorgane hervortritt, ist, wenn sie auch nur die Meinung von Angehörigen eines uns fremden Volkstums wiederspiegelt, für jeden Deutschen im Saargebiet so ungeheuerlich, daß wir uns mit ihr in aller Öffentlichkeit auseinandersetzen müssen."
In dem großen Artikel (anderthalb Spalten über die ganze Seite) wurde nun juristisch versucht nachzuweisen, dass es für Saarländer nicht verboten sein könnte, den „Hitler-Gruß" zu benutzen. Aus dem Recht, 15 Jahre nach dem Versailler Vertrag über die politische Zukunft des Saargebietes abstimmen zu dürfen, leite sich das Recht auf „unverfälschte Stimmabgabe" und somit auch das Recht auf den „Hitler Gruß" ab.

Fr., 16.11.1934, WNDZtg:
Seite 2, großer Bericht: „Das Urteil im Fall Ruppersberg". Am 15.11.1934 wurde das Urteil gesprochen. Wegen Verwendung des „Hitler-Grußes" wurde er zu 6 Wochen und 4 Tagen Gefängnis sowie zu 2.000 Franken Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es wörtlich: „Die Grußform ‚Heil Hitler' ist eine Erfindung der deutschen Nationalsozialisten, die damit den Zweck verfolgten, die Anhänger ihrer Bewegung zu veranlassen bzw. es ihnen zu ermöglichen, durch diesen Gruß ihre Zugehörigkeit bzw. Anhängerschaft zum Nationalsozialismus bei Begegnung mit anderen Personen nach außen sichtbar in Erscheinung treten zu lassen. ... Darin liegt ... die Kundgebung eines bestimmten politischen Glaubensbekenntnisses. ... dieser Gruß wird auf alle Fälle im Saargebiet – zum mindesten von einem Teil der Bevölkerung – in diesem Sinne aufgefaßt."
In dem anschließenden Kommentar kritisierte die St. Wendeler Zeitung das Urteil aufs Schärfste.